Vorstand und Kreisausschuss
Der Vorstand des Kreisverbandes, laut Satzung genauer als "Kreisausschuss" bezeichnet, besteht aus den gewählten Kreisausschussmitgliedern, sowie dem geschäftsführenden Vorstand.
Der Kreisausschuss trifft in seinen Sitzungen Entscheidungen über alle inhaltlichen, organisatorischen und finanziellen Angelegenheiten des Kreisverbandes.
Für die Geschäftführung und alle damit zusammenhängenden, teilweise sensiblen Angelegenheiten, wie z.B. Mitarbeiter*innenverwaltung, ist der geschäftsführende Vorstand zuständig.
Als Prüforgan auf Kreisverbandsebene fungiert die KV-Kontrollkomission.
Alle zwei Jahre werden durch die Mitglieder*innen des Kreisverbandes Oberhausen der geschäftsführende Vorstand gewählt. Der Kreisausschuss wird jedes Jahr auf der Mitglieder*innenvollversammlung gewählt und ernannt.